Zum Inhalt

Organisatorisches

Um eine physiotherapeutische Behandlung durchführen zu können, ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Hierbei sollte die Diagnose ersichtlich sein.

Die Behandlungsdauer umfasst in der Regel 45 Minuten und kann zwischen 5-10 Einheiten in Anspruch nehmen, je nach Verordnung des zuweisenden Arztes/der zuweisenden Ärztin.

Nach der vollständigen Behandlungsserie erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie anschließend, zusammen mit der ärztliche Verordnung, bei Ihrem Versicherungspartner (OEGK, SVS, BVAEB, private Versicherungsträger) einreichen und um eine Kostenrückerstattung ansuchen können.

Ich bitte um eine telefonische Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8:00-18:00 Uhr. Falls ich den Anruf nicht entgegen nehmen kann, werde ich Sie selbstverständlich zurückrufen, sobald es mir möglich ist.

Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben, ansonsten wird Ihr Termin in Rechnung gestellt.

Zur physiotherapeutischen Behandlung bringen Sie bitte ein großes Handtuch mit. Kommen Sie mit bequemer Kleidung. Beim ersten Termin bitte ich bereits um die ärztliche Verordnung und aktuelle MRT, Röntgen, CT oder sonstige Befunde wären vorteilhaft.